Hier noch einige Hinweise zum Bauantrag
Nicht alle Carports sind genehmigungspflichtig! Die Vorschriften zur Genehmigung werden durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt, welche von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sein kann. Für einen schnellen und unbürokratischen Weg zur Baugenehmigung für Ihren neuen GARNUKA® Carport wenden Sie sich einfach an uns, wir kümmern uns um alles Notwendige und erledigen dies für Sie als Sevice kostenlos!
Für eine eventuell notwendige Baugenehmigung benötigen wir:
- einen aktuellen Flurkartenauszug (max. 3 Monate alt), erhältlich beim zuständigen Katasteramt
- einen Lageplan von Ihrem Grundstück
Und wenn Sie noch Fragen haben sollten, rufen Sie einfach unsere kostenlose 24h-Hotline an: 0800 / 7771020. Wir helfen gern.
Ihr GARNUKA® Service-Team